Antwort der Kommunalaufsicht zum Antrag der Schwarz-grünen "Koalition" zu Bauanträgen nach Paragraph 34 BauGB

Dem evtl. Ansinnen der Fraktionen von CDU/Die Grünen, nach eigenem Gutdünken (vielleicht verbunden mit der Gesinnungsprüfung hinsichtlich treuer Anhängerschaft oder politischer Unbequemlichkeit, man weiß es nicht…) entscheiden zu wollen, von wessen Bürgerin/Bürger ein bei der Stadt eingereichter Bauantrag genehmigt wird … oder eben leider nicht, konnte selbst die CDU geführte Kommunalaufsicht keine Absolution erteilen.

Das war dann doch wohl auch im Kreishaus eine „zu sehr phantasievollen Rechtsauslegung“.

Damit sich jede/r Bürgerin und Bürger selbst ein Bild zum Antrag der Schwarz-grünen „Koalition“ zu zukünftigen Bauanträgen nach Paragraph 34 Baugesetzbuch machen kann, haben wir deren Antrag, unser Schreiben an die Kommunalaufsicht sowie deren Antwort, hier veröffentlicht.

Alaaf